LG Detmold, vom 09.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 545/02
Allgemeine Geschäftsbedingungen bzgl. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen mit Selbstbehalt
OLG Hamm, Urteil vom 01.07.2003 - Aktenzeichen 19 U 38/03
DRsp Nr. 2004/991
Allgemeine Geschäftsbedingungen bzgl. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen mit Selbstbehalt
Allgemeine Geschäftsbedingung eines Bauvertrages mit Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen die einen Sicherheitseinbehalt von 5 % vorsehen, der durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft ersetzt werden kann, ist auch dann gemäß § 9 i.V.m. § 24AGB-Gesetz unwirksam, wenn der Verwender ein öffentlich-rechtlicher AG ist.