Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade - 2. Kammer - vom 16. Mai 2023 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 24. Juni 2022 wird angeordnet.
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