Die der Klägerin eingeräumte Frist zur Stellungnahme zu dem Hinweis des Senats vom 17.03.2023 wird gemäß ihrem Antrag vom 04.05.2023 verlängert.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 08.07.2022, Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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