Amtshaftung von Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde bei rechtswidriger Ablehnung einer Bauvoranfrage
BGH, Urteil vom 21.05.1992 - Aktenzeichen III ZR 14/91
DRsp Nr. 1993/559
Amtshaftung von Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde bei rechtswidriger Ablehnung einer Bauvoranfrage
»Wird die - rechtswidrige - Ablehnung einer Bauvoranfrage sowohl auf eigene Erwägungen der Bauaufsichtsbehörde als auch darauf gestützt, daß die Gemeinde das erforderliche Einvernehmen nach § 36 BBauG versagt habe, so können für den durch die Ablehnung verursachten Schaden die Bauaufsichtsbehörde und die Gemeinde nebeneinander verantwortlich sein.«