Amtshaftung wegen Erteilung rechtswidriger Baugenehmigung
BGH, Urteil vom 19.03.1992 - Aktenzeichen III ZR 117/90
DRsp Nr. 1993/712
Amtshaftung wegen Erteilung rechtswidriger Baugenehmigung
1. Merkmale von Vorsatz und Fahrlässigkeit der Bauaufsichtsbehörde bei Verletzung einer Amtspflicht gegenüber dem Bauherrn.2. Die wegen Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung in Anspruch genommene Bauaufsichtsbehörde kann den geschädigten Bauherrn gem. § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB auf die Möglichkeit vorrangiger Ersatzhaftung des - fehlerhaft - bauplanenden Architekten verweisen.