OLG Frankfurt/Main, vom 07.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 U 172/03
LG Darmstadt, vom 23.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 122/00
Amtshaftung wegen rechtswidriger Eintragung einer Baulast
BGH, Urteil vom 08.06.2006 - Aktenzeichen III ZR 236/04
DRsp Nr. 2006/19034
Amtshaftung wegen rechtswidriger Eintragung einer Baulast
Hat die Bauordnungsbehörde rechtswidrig eine Baulast eingetragen, um die Erschließung eines Grundstücks zu sichern, so steht dem Grundstückseigentümer grundsätzlich ein Anspruch wegen schuldhafter Amtspflichtverletzung zu. Es fehlt jedoch an der Darlegung eines ersatzfähigen Schadens, wenn der Kläger lediglich geltend macht, er habe wegen der Wertminderung des Grundstücks durch die Baulast von vorneherein auf Verkaufbemühungen verzichtet. Hierbei bleibt unberücksichtigt, dass ohne die Eintragung der Baulast die wegemäßige Erschließung des Grundstücks nicht gesichert und der Wert des Grundstücks bereits hierdurch gemindert war.