Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch Anfechtung im Verwaltungsrechtsweg
BGH, Urteil vom 06.02.1986 - Aktenzeichen III ZR 109/84
DRsp Nr. 1992/3919
Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch Anfechtung im Verwaltungsrechtsweg
»a) Wenn die öffentliche Hand in schlichthoheitlicher Verwaltung eine Kläranlage betreibt, trofft sie gegenüber deren Nachbarn die Amtspflicht, nachbarschützende Auflagen in einem betriebsbezogenen Planfeststellungsbeschluß zu befolgen.b) Die Verjährung von Amtshaftungsansprüchen, die aus dem amtspflichtwidrigen Vollzug eines Planfeststellungsbeschlusses hergeleitet werden, kann durch die Anfechtung dieses Beschlusses mit verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfen und durch die Einleitung eines Verfahrens zur Verschärfung der im Beschluß festgesetzten Auflagen (hier: nach § 10 Abs. 2WHG) unterbrochen werden (im Abschluß an BGHZ 95, 238).«