Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung bzw. Versagung des Einvernehmens
BGH, Urteil vom 29.09.1975 - Aktenzeichen III ZR 40/73
DRsp Nr. 1996/14799
Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung bzw. Versagung des Einvernehmens
Versagt die Gemeinde ihr Einvernehmen, obwohl die Voraussetzungen für die Baugenehmigung vorliegen, so verletzt sie ihre Amtspflicht und ist zum Schadensersatz verpflichtet.