BGH, Urteil vom 21.06.2001 - Aktenzeichen III ZR 313/99
DRsp Nr. 2001/10434
An Rindermastbetrieb heranrückende Wohnbebauung
»Zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für ein Vorhaben, bei dem die Gefahr besteht, daß es unzumutbaren Belästigungen oder Störungen durch Geruchsimmissionen ausgesetzt ist (hier: geplante Wohnbebauung, die an einen bestandsgeschützten Rindermastbetrieb heranrückt).«