I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die durch Aufteilung eines im Jahr 1910 erbauten vierstöckigen Hauses entstanden ist.
Der Antragsgegner zu 1, dem sechs der insgesamt 14 Sondereigentumseinheiten gehören, möchte einen Personenaufzug außen am Treppenhaus errichten. Die erforderliche Baugenehmigung hat er am 23.11.1989 erhalten.
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