BayObLG - Beschluss vom 22.10.1992 (2Z BR 86/92)
I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer größeren Wohnanlage. In der Eigentümerversammlung vom 2.6.1988 sprach sich die Mehrheit der Wohnungseigentümer gegen eine generelle oder teilweise Verglasung der [...]