BayObLG vom 23.07.1992
2Z BR 22/92
Normen:
BGB § 242 ; WEG § 14 Nr.1, § 22 Abs.1;
Fundstellen:
NJW-RR 1993, 337
ZMR 1992, 551

BayObLG - 23.07.1992 (2Z BR 22/92) - DRsp Nr. 1993/1460

BayObLG, vom 23.07.1992 - Aktenzeichen 2Z BR 22/92

DRsp Nr. 1993/1460

»1. Verglasung eines Balkons (einer Loggia) als bauliche Veränderung, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht. 2. Eine von den übrigen Wohnungseigentümern nicht hinzunehmende Beeinträchtigung im Sinne von § 22 Abs.1 Satz 2, § 14 Nr.1 WEG kann auch in der nachteiligen Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage bestehen. Ob dies dere Fall ist, hat grundsätzlich der Tatrichter festzustellen und zu entscheiden. 3. Dem Verlangen, eine bauliche Veränderung zu beseitigen (oder einen darauf gerichteten Eigentümerbeschluß), kann grundsätzlich nicht der Einwand des rechtsmißbräuchlichen Verhaltens entgegengesetzt werden, weil bereites andere Wohnungseigentümer das Erscheinungsbild der Anlage durch (teils genehmigte, teils nicht genehmigte) Maßnahmen verändert haben.«

Normenkette:

BGB § 242 ; WEG § 14 Nr.1, § 22 Abs.1;