BayObLG - Beschluss vom 09.04.1992 (3 ObOWi 13/92) - DRsp Nr. 1994/7208
BayObLG, Beschluss vom 09.04.1992 - Aktenzeichen 3 ObOWi 13/92
DRsp Nr. 1994/7208
Die Erhaltungswürdigkeit eines Baudenkmals kann sich auch daraus ergeben, daß ein Haus nach seinem Erscheinungsbild die historische städtebauliche Substanz veranschaulicht, wie sie auf Stichen aus früherer Zeit dargestellt ist.
Normenkette:
BayBauO § 89 Abs. 2; BayDenkmSchG § 1;
Gründe
I.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.