Auf die Berufung der Kläger werden das auf die mündliche Verhandlung vom 26.4.2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes -
Die Beklagte und der Beigeladene tragen jeweils ihre eigenen außergerichtlichen Kosten in voller Höhe sowie die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Kläger jeweils zur Hälfte.
Die Hinzuziehung der Bevollmächtigten der Kläger im Vorverfahren war notwendig.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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