OVG Saarland - Urteil vom 28.08.2018
2 A 158/18
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2; BauGB § 34 Abs. 1; LBO 2014/2015 § 7; LBO 2004/2015 § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 und S. 2; LBO 2004/2008 § 68 Abs. 3; BauNVO § 23;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 26.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 18/16

Anfechtung der erteilten Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Garage mit Flachdach wegen Überschreitung der im Plan festgesetzten Baugrenze (hier: Wohnhausgarage)

OVG Saarland, Urteil vom 28.08.2018 - Aktenzeichen 2 A 158/18

DRsp Nr. 2018/12806

Anfechtung der erteilten Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Garage mit Flachdach wegen Überschreitung der im Plan festgesetzten Baugrenze (hier: Wohnhausgarage)

Tenor

Auf die Berufung der Kläger werden das auf die mündliche Verhandlung vom 26.4.2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 5 K 18/16 - abgeändert sowie der Bescheid der Beklagten vom 11.7.2014 und der auf die mündliche Verhandlung vom 13.11.2015 ergangene Widerspruchsbescheid aufgehoben.

Die Beklagte und der Beigeladene tragen jeweils ihre eigenen außergerichtlichen Kosten in voller Höhe sowie die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Kläger jeweils zur Hälfte.

Die Hinzuziehung der Bevollmächtigten der Kläger im Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2; BauGB § 34 Abs. 1; LBO 2014/2015 § 7; LBO 2004/2015 § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 und S. 2; LBO 2004/2008 § 68 Abs. 3; BauNVO § 23;

Tatbestand