Anfechtung des Streitwerts im selbständigen Beweisverfahren
LG Detmold, Beschluß vom 19.05.2000 - Aktenzeichen 2 T 23/00
DRsp Nr. 2001/3400
Anfechtung des Streitwerts im selbständigen Beweisverfahren
»Die Festsetzung des Streitwerts für ein selbständiges Beweisverfahren kann nur binnen 6 Monaten nach dessen Beendigung angefochten werden, wenn bei seiner Einleitung kein Hauptprozeß anhängig war.«
Die Beschwerde ist nach § 25 Abs. 3 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 GKG unzulässig, weil seit der Erledigung des Beweisverfahrens mehr als sechs Monate verstrichen sind.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.