Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle - 2. Kammer - vom 1. Dezember 2021 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird für das Rechtsmittelverfahren auf 7.500,00 € festgesetzt.
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