Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller wenden sich als Eigentümer eines benachbarten Grundstücks (FlNr. ... der Gemarkung B...) gegen eine Baugenehmigung für das Vorhaben des Beigeladenen "Sanierung des Klosterbiergartens sowie Bau eines Salettl und eines Musikpodiums" auf dem Baugrundstück (FlNr. ... derselben Gemarkung), das nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt.
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