Das Verfahren wird eingestellt.
II.Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 17. März 2016 ist wirkungslos geworden.
III.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen als Gesamtschuldner. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
IV.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.000 Euro festgesetzt.
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