VGH Bayern - Beschluss vom 27.06.2018
9 ZB 16.1012
Normen:
BayBO Art. 59 S. 1; BayBO Art. 71 S. 4; BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 15 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 17.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen AN 3 K 15.1363

Anforderungen an das Bestehen einer nachbarschützenden Wirkung von Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung in einem Bauvorbescheid

VGH Bayern, Beschluss vom 27.06.2018 - Aktenzeichen 9 ZB 16.1012

DRsp Nr. 2018/10106

Anforderungen an das Bestehen einer nachbarschützenden Wirkung von Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung in einem Bauvorbescheid

Tenor

I.

Das Verfahren wird eingestellt.

II.

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 17. März 2016 ist wirkungslos geworden.

III.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen als Gesamtschuldner. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

IV.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayBO Art. 59 S. 1; BayBO Art. 71 S. 4; BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 15 Abs. 1;

Gründe

Das Verfahren ist aufgrund der übereinstimmenden Erledigterklärungen der Parteien beendet und einzustellen; das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 17. März 2016 ist wirkungslos geworden (§ 173 VwGO, § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO entsprechend).