VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 10.08.1984 5 S 3119/83
Normen:
BBauG § 12;
Fundstellen:
BauR 1984, 611
BRS 42 Nr. 27
NVwZ 1985, 206
Anforderungen an die Ausfertigung von Bebauungsplänen
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.08.1984 - Aktenzeichen 5 S 3119/83
DRsp Nr. 2009/19150
Anforderungen an die Ausfertigung von Bebauungsplänen
Bebauungspläne bedürfen ebenso wie andere Rechtsnormen der Ausfertigung. Durch die Ausfertigung wird die Übereinstimmung der in der Urkunde enthaltenen textlichen und/oder zeichnerischen Aussage mit dem Willen des Gemeinderats und die Beachtung des für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrens mit öffentlich-rechtlicher Wirkung bezeugt.