VGH Bayern - Beschluss vom 03.04.2018
15 ZB 17.318
Normen:
BauGB § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BauGB § 28 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 13.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 K 16.53

Anforderungen an die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts hinsichtlich eines Grundstücks

VGH Bayern, Beschluss vom 03.04.2018 - Aktenzeichen 15 ZB 17.318

DRsp Nr. 2018/6361

Anforderungen an die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts hinsichtlich eines Grundstücks

1. Vor dem Hintergrund der typischen Betroffenheit sensibler Daten der Kaufvertragsparteien oder Dritter wird es in der bayerischen Verwaltungsrechtsprechung als grundsätzlich vertretbar und daher im Rahmen des Beurteilungsspielraums angesehen, die Behandlung von Grundstücksvorkaufsrechten in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Wenn sich ein Rechtsmittelführer im Berufungszulassungsverfahren im Rahmen der Geltendmachung eines Zulassungsgrundes gem. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auf die Unwirksamkeit eines Gemeinderatsbeschlusses wegen behaupteter Rechtswidrigkeit eines Öffentlichkeitsausschlusses beruft, trifft ihn die Obliegenheit, sich mit den konkreten Umständen des vorliegenden Falles auseinanderzusetzen und hierzu im Einzelnen auszuführen, warum die Geheimhaltungsinteressen beider Vertragsparteien als so geringwertig anzusehen sind, dass ein Öffentlichkeitsausschluss außerhalb des eingeräumten Beurteilungsspielraums lag.