Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 31. Januar 2020 geändert. Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 60.000,00 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
1. Zur Entscheidung über die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung des Sozialgerichts (
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