I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 15. Dezember 2016 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 91 des Landgerichts Berlin -
II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Das angefochtene und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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