BGH - Urteil vom 12.07.1984
VII ZR 123/83
Normen:
BGB § 632 ;
Fundstellen:
BauR 1984, 667
JZ 1985, 183
MDR 1985, 315
NJW 1984, 2888
Schäfer/Finnern/Hochstein, § 284 ZPO Nr. 1
ZfBR 1988, 85

Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer

BGH, Urteil vom 12.07.1984 - Aktenzeichen VII ZR 123/83

DRsp Nr. 1996/14136

Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer

An die Darlegungen des die vereinbarte Vergütung verlangenden Auftragnehmers dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden. Die Angaben näherer Einzelheiten, die den Zeitpunkt und den Vorgang bestimmter Ereignisse betreffen, sind nicht erforderlich, soweit diese Einzelheiten für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind. Das Gericht muß nur in der Lage sein, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Rechtes vorliegen.

Normenkette:

BGB § 632 ;

Hinweise:

S. auch BGH, BauR 1988, 121 = Schäfer/Finnern/Hochstein Nr. 2 zu § 282 ZPO = ZfBR 1988, 85.

Nur wenn der Vortrag des Auftraggebers dazu führt, daß der Tatsachenvortrag des Auftragnehmers unklar wird und nicht mehr den Schluß auf die Entstehung des geltend gemachten Rechtes zuläßt, muß der Auftragnehmer seinen Vortrag in Bezug auf die dann wesentlichen Einzelheiten etwa zu Art, Zeit, Beteiligte und sonstige Gelegenheit der behaupteten Vergütungsvereinbarung darlegen und beweisen (BGH, aaO. sowie, BauR 1992, 505 = NJW 1992, 848, vgl. dazu auch Lange, DRiZ 1985, 247 sowie Ingenstau/Korbion, § 2 VOB/B Rdn. 12).

Fundstellen
BauR 1984, 667
JZ 1985, 183
MDR 1985, 315
NJW 1984, 2888
Schäfer/Finnern/Hochstein, § 284 ZPO Nr. 1
ZfBR 1988, 85