BayObLG - Beschluss vom 27.07.2004
Verg 14/04
Normen:
VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b ; VOB/B § 4 Nr. 8 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 439
BayObLGZ 2004 Nr. 39
BayObLGZ 2004, 189
ZfBR 2005, 98
Vorinstanzen:
Vergabekammer Südbayern - 120.3-3194.1-27-04/04 - 08.04.2004,

Anforderungen an die Darlegungen zum Nachunternehmereinsatz - Begriff des auf Leistung eingerichteten Betriebs

BayObLG, Beschluss vom 27.07.2004 - Aktenzeichen Verg 14/04

DRsp Nr. 2004/14151

Anforderungen an die Darlegungen zum Nachunternehmereinsatz - Begriff des "auf Leistung eingerichteten Betriebs"

»1. Ergibt sich aus einer schlagwortartigen Bezeichnung im Angebot eindeutig Art und Umfang des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes, so kann das Angebot nicht deshalb wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden, weil die zusätzlich verlangte Ordnungsziffer des Leistungsverzeichnisses nicht angegeben ist. 2. Ein Betrieb ist dann auf eine Leistung eingerichtet, wenn er nach seiner Struktur, seiner Organisation und seinen internen Betriebsabläufen generell darauf ausgerichtet ist.«

Normenkette:

VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b ; VOB/B § 4 Nr. 8 ;

Gründe:

I.