OLG Saarbrücken - Urteil vom 15.12.2005
8 U 627/04
Normen:
AGBG § 2 Abs. 1 Nr. 2 ; VOB/B § 1 ;
Fundstellen:
MDR 2006, 984
NZBau 2006, 787
OLGReport-Saarbrücken 2006, 277
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 10.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 162/02

Anforderungen an die Einbeziehung der VOB/B in einen Werkvertrag

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.12.2005 - Aktenzeichen 8 U 627/04

DRsp Nr. 2007/1203

Anforderungen an die Einbeziehung der VOB/B in einen Werkvertrag

»Bei einem bauunerfahrenen Bauherrn, dem eine Kenntnisverschaffung vom Inhalt der VOB/B bei Vertragsabschluss nicht ermöglicht worden ist, kommt eine wirksame Einbeziehung der VOB/B in den Werkvertrag nur in Betracht, wenn ein Architekt für den Bauherrn am konkreten Vertragsabschluss mitgewirkt hat.«

Normenkette:

AGBG § 2 Abs. 1 Nr. 2 ; VOB/B § 1 ;

Gründe:

A.

Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin aus dem auf der Grundlage des Angebotes vom 30.9.1993 (Bl. 7 ff.) erteilten Auftrag zur Durchführung der Erweiterung und des Umbaues des Wohn- und Geschäftshauses "W. S." in, noch Restwerklohnansprüche einschließlich Zahlungsansprüche aus behaupteten Zusatzaufträgen in Gesamthöhe von 70.216,53 Euro gegen die Beklagte zustehen.

Die Arbeiten der Klägerin wurden im Juli 1994 beendet und abgenommen. Schlussrechnung wurde im Dezember 1998 erteilt.