Unter Abänderung des Beiladungsbeschlusses vom 2. März 2017 wird die S. Deutschland GmbH, X.-------straße 00, 00000 N. , beigeladen.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. Juni 2018 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 30.000,- Euro festgesetzt.
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