VGH Bayern - Beschluss vom 26.11.2018
9 ZB 18.912
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BayBO Art. 71;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 08.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen AN 3 K 17.1182

Anforderungen an die Erteilung eines Bauvorbescheids; Planungsrechtliche des Neubaus eines Mehrfamilienwohnhauses mit zehn barrierefreien Mietwohnungen

VGH Bayern, Beschluss vom 26.11.2018 - Aktenzeichen 9 ZB 18.912

DRsp Nr. 2019/2087

Anforderungen an die Erteilung eines Bauvorbescheids; Planungsrechtliche des Neubaus eines Mehrfamilienwohnhauses mit zehn barrierefreien Mietwohnungen

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Kosten der Zulassungsverfahren einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; BayBO Art. 71;

Gründe

I.

Die Kläger sind Eigentümer des Grundstücks FlNr. ... Gemarkung B..., das mit einem Einfamilienhaus im nordwestlichen Bereich bebaut ist. Sie wenden sich gegen den dem Beigeladenen vom Landratsamt F... erteilten Bauvorbescheid vom 30. Mai 2017, der die planungsrechtliche Zulässigkeit der Geschossigkeit, der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit zehn barrierefreien Mietwohnungen auf dem westlich gelegenen Grundstück FlNr. ... Gemarkung B... feststellt. Das Verwaltungsgericht hat ihre Klage mit Urteil vom 8. März 2018 abgewiesen. Hiergegen richtet sich der Antrag auf Zulassung der Berufung der Kläger.

II.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.