Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kosten der Zulassungsverfahren einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Kläger sind Eigentümer des Grundstücks FlNr. ... Gemarkung B..., das mit einem Einfamilienhaus im nordwestlichen Bereich bebaut ist. Sie wenden sich gegen den dem Beigeladenen vom Landratsamt F... erteilten Bauvorbescheid vom 30. Mai 2017, der die planungsrechtliche Zulässigkeit der Geschossigkeit, der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit zehn barrierefreien Mietwohnungen auf dem westlich gelegenen Grundstück FlNr. ... Gemarkung B... feststellt. Das Verwaltungsgericht hat ihre Klage mit Urteil vom 8. März 2018 abgewiesen. Hiergegen richtet sich der Antrag auf Zulassung der Berufung der Kläger.
II.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
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