VGH Bayern - Beschluss vom 17.11.2021
15 CS 21.2324
Normen:
BauNVO § 5;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 11.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 S 21.784

Anforderungen an die hinreichende inhaltliche Bestimmtheit einer Baugenehmigung

VGH Bayern, Beschluss vom 17.11.2021 - Aktenzeichen 15 CS 21.2324

DRsp Nr. 2021/18259

Anforderungen an die hinreichende inhaltliche Bestimmtheit einer Baugenehmigung

Ein privates Recht begründetgrundsätzlich kein Abwehrrecht des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung, sondern muss vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden.

Tenor

I.

Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 11. August 2021 wird in Ziffer I. geändert.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Landratsamts Kelheim vom 24. September 2020 in Gestalt des Ergänzungsbescheids vom 10. September 2021 wird abgelehnt.

II.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauNVO § 5;

Gründe

I.

Die Beigeladenen wenden sich gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg, mit dem die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen eine den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung angeordnet worden ist.