Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
II.Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 24. April 2020 - AN 14 S 20.00097 - ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.
III.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
IV.Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und - unter entsprechender Änderung der verwaltungsgerichtlichen Festsetzung von Amts wegen - für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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