Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 15. August 2011 (VK VOL 26/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren beträgt bis zu 77.000 €.
I.
Die Antragsgegnerin schrieb im Januar 2011 Abschleppmaßnahmen im offenen Verfahren aus. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote war in der EU-Bekanntmachung auf den 24. Februar 2011, 23.59 Uhr, festgesetzt.
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