KG - Urteil vom 27.04.2018
7 U 98/15
Normen:
BGB § 631;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 16.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 425/14

Anforderungen an die Substantiierung eines Zahlungsanspruchs

KG, Urteil vom 27.04.2018 - Aktenzeichen 7 U 98/15

DRsp Nr. 2018/10020

Anforderungen an die Substantiierung eines Zahlungsanspruchs

Bei Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs genügt es regelmäßig nicht, unter Darlegung eines Vertragsverhältnisses lediglich auf gestellte Rechnungen Bezug zu nehmen und dem Gericht deren Durchsicht zwecks Ermittlung erheblicher Tatsachen anheim zu geben, um die Begründetheit einer Leistungsvergütung darzulegen.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Juni 2015 verkündete Urteil der Zivilkammer 14 des Landgerichts Berlin - 14 O 425/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 631;

Gründe:

I.

Von der Darstellung des Sachverhalts wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.

II.

Die Berufung der Klägerin ist am Maßstab der §§ 511 ff. ZPO zulässig und dabei insbesondere fristgerecht eingelegt und begründet worden. In der Sache bleibt das Rechtsmittel jedoch erfolglos, weil das angefochtene Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. Juni 2015 weder auf einer Rechtsverletzung im Sinne des § 546 ZPO beruht noch nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen (§ 513 Abs. 1 ZPO).