Die Antragstellerin trägt die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin sowie die durch das Verfahren nach §
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragstellerin.
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