OLG Celle - Urteil vom 29.11.2001
13 U 78/01
Normen:
VOB/B § 13 Nr. 5 ;
Fundstellen:
BauR 2003, 403
Vorinstanzen:
LG Hannover - Urteil - 17 O 4227/99 - 232 - 06.02.2001,

Anforderungen an ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis

OLG Celle, Urteil vom 29.11.2001 - Aktenzeichen 13 U 78/01

DRsp Nr. 2004/17908

Anforderungen an ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis

»Für ein verjährungsunterbrechendes (nach neuem Recht: den Neubeginn der Verjährung auslösendes) Anerkenntnis des Unternehmers genügt jedes zur Kenntnisnahme des Berechtigten bestimmtes und geeignetes Verhalten, das klar und unzweideutig das Bewusstsein des Schuldners von dem Bestehen der Schuld bezeugt.«

Normenkette:

VOB/B § 13 Nr. 5 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung ist nicht begründet.

I.

Dem Kläger steht der geItend gemachte Anspruch auf Kostenvorschuss aus § 13 Nr. 5 VOB/B zu. Soweit auch die Ehefrau des Klägers Vertragspartei ist, hat sie ihre Ansprüche an den Kläger abgetreten.