OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 12.09.2012
9 U 136/11
Normen:
BGB § 280;
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main, vom 30.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 9 U 136/11
LG Frankfurt/Main, vom 11.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 583/10

Anforderungen an eine anlagegerechte Anlageberatung

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 12.09.2012 - Aktenzeichen 9 U 136/11

DRsp Nr. 2013/4233

Anforderungen an eine anlagegerechte Anlageberatung

Eine anlegergerechte Anlageberatung, die auch die Risiken einer Kapitalanlage berücksichtigt, ist gegeben, wenn der Anlageberater dem Anlageinteressenten den Prospekt für die Kapitalanlage übergibt und dort unter den Überschriften "Risiken der Beteiligung" oder "Die Risikohinweise" ausführlich und auch für einen in Anlagedingen nicht versierten Kunden gut nachvollziehbar dargestellt wird, dass es zu einem Wegfall der Vorteilhaftigkeit der Beteiligung, zu einem teilweisen Verlust und in Einzelfällen sogar zum Totalverlust der Anlage kommen kann.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11.11.2011 wird zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Der Gebührenstreitwert für die Berufung wird auf 316.516,75 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 280;

Gründe:

Der Kläger macht gegenüber der Beklagten Ansprüche im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der A GmbH & Co KG geltend.

Hinsichtlich des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird zunächst gemäß § 522 Abs. 2 Satz 4 ZPO auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil, die keiner Änderung oder Ergänzung bedürfen, Bezug genommen.