Die Klägerin befaßt sich mit Service-Leistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) und unterhält in Berlin eine Großrechneranlage. Sie macht im vorliegenden Rechtsstreit Ansprüche aus einem am 13./24. Juni 1980 mit den Beklagten zu 1 und 5 geschlossenen Vertrag geltend.
Die Beklagte zu 1, deren persönlich haftende Gesellschafter die Beklagten zu 2 - 4 sind, und die Beklagte zu 5, deren Geschäftsanteile im Jahre 1980 die Beklagte zu 1 hielt und deren Geschäftsführer damals der Beklagte zu 4 war, betrieben 1980/81 die Brotfabrikation mit Betriebsstätten in D, K (Beklagte zu 1) und K (Beklagte zu 5)
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