Die Anträge werden abgelehnt.
Der Antragssteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 15.000.00 EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 20.02.2019 für den Neubau eines Kunstrasenspielfeldes mit LED-Flutlichtanlage, Ballfangzäunen sowie 149 Stellplätzen und einer Doppelgarage.
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