Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 21. Februar 2020 geändert.
Der Streitwert wird für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht bis zur teilweisen Klagerücknahme (Schriftsatz vom 27. August 2018) auf 2.463.931 Euro und danach auf 2.413.931 Euro festgesetzt.
Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Kosten werden nicht erstattet.
I.
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