Anmerkungen und Hinweise zum Muster Allgemeiner Bauvertrag

1. Zum vorliegenden Bauvertragsmuster

Dieser Bauvertrag richtet sich weitestgehend an der VOB/B, Fassung 2002, aus.

Beim Ausfüllen des Vertrags sind insbesondere zwei Gerichtsentscheidungen des BGH zu beachten, die allerdings viele Fragen offen lassen und darüber hinaus den Gestaltungsspielraum für den Verwender von Vertragsmustern entscheidend einschränken:

1.

Mit seinem Urteil vom 22.01.2004 - VII ZR 419/02, Baurechts-Report 3/2004 - hat der BGH folgenden Leitsatz aufgestellt:

"Jede vertragliche Abweichung von der VOB führt dazu, dass diese nicht als Ganzes vereinbart ist. Es kommt nicht darauf an, welches Gewicht der Eingriff hat."

2.

Mit seinem Urteil vom 24.11.2005 - VII ZR 87/04, Baurechts-Report 2/2006 - hat der BGH folgenden Leitsatz aufgestellt:

"AGB liegen auch dann vor, wenn sie von einem Dritten für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind und die Vertragspartei, die die Klausel stellt, sie nur in einem einzigen Vertrag verwenden will."

Diese Urteile haben weitreichende Konsequenzen:

1.