VGH Hessen - Beschluss vom 30.07.2021
9 A 1495/18.Z
Normen:
BImSchG § 6 Abs. 1; BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Gießen, vom 13.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 311/17

Annahme eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos bei einem Betrieb des geplanten Windparks für die in dessen Nähe vorhandene Schwarzstorchpopulation

VGH Hessen, Beschluss vom 30.07.2021 - Aktenzeichen 9 A 1495/18.Z

DRsp Nr. 2022/9893

Annahme eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos bei einem Betrieb des geplanten Windparks für die in dessen Nähe vorhandene Schwarzstorchpopulation

Tenor

Die Kostenentscheidung folgt der Kostenentscheidung im Berufungsverfahren.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird vorläufig auf 1.166.642,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BImSchG § 6 Abs. 1; BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

Der gemäß § 124a Abs. 4 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) statthafte und auch im Übrigen zulässige Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zuzulassen, hat Erfolg. Die Klägerin hat zu Recht geltend gemacht, dass ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen.