Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25. August 2023 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,- € festgesetzt.
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