VGH Bayern - Beschluss vom 17.09.2021
1 ZB 20.16
Normen:
BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und Nr. 7; BayBO Art. 76 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 11.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 17.5193

Anordnung der Beseitigung eines auf dem Grundstück in Holzbauweise errichteten Gebäudes zum Betrieb einer Skischule; Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung durch das Vorhaben im Außenbereich

VGH Bayern, Beschluss vom 17.09.2021 - Aktenzeichen 1 ZB 20.16

DRsp Nr. 2021/15294

Anordnung der Beseitigung eines auf dem Grundstück in Holzbauweise errichteten Gebäudes zum Betrieb einer Skischule; Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung durch das Vorhaben im Außenbereich

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und Nr. 7; BayBO Art. 76 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin wendet sich gegen die Anordnung der Beseitigung eines auf dem Grundstück FlNr. ****, Gemarkung G*******, in Holzbauweise errichteten Gebäudes (Länge ca. 18 m, Breite ca. 13 m), dreier Container und eines Toilettencontainers sowie der Entfernung der Fundamente, die jeweils dem Betrieb einer Ski- und Gleitschirmschule dienen.