Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14. August 2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid des Beklagten, mit dem ihm die Wiederherstellung eines geschützten Kulturdenkmals aufgegeben wurde.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|