SchlHOLG - Urteil vom 19.12.2003
14 U 63/03
Normen:
VOB/B § 2 Nr. 7 ;
Fundstellen:
BauR 2005, 1186
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 27.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 140/02

Anpassung der Pauschalvergütung wegen eines Kalkulationsirrtums

SchlHOLG, Urteil vom 19.12.2003 - Aktenzeichen 14 U 63/03

DRsp Nr. 2006/10619

Anpassung der Pauschalvergütung wegen eines Kalkulationsirrtums

»1. Vereinbaren Subunternehmer und Bauherr nach Insolvenz des Generalunternehmers die restliche Fertigstellung der vom Subunternehmer geschuldeten Trockenbauarbeiten zu einem Pauschalpreis auf Grund einer mit Excel-Tabelle erstellten Leistungsermittlung, die einen erheblichen Rechenfehler enthält (sog. externer Kalkulationsirrtum), so kann eine Anpassung des Pauschalpreises wegen Wegfalls oder Änderung der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen. 2. Eine solche Anpassung des Pauschalpreises wegen eines Rechenfehlers kann bereits dann gerechtfertigt sein, wenn der Positionspreis in der Excel-Tabelle 54.663,-- DM statt 1.582,70 DM beträgt und sich daraus ein um nahezu 9 % erhöhter Pauschalpreis von 615.000,-- DM ergeben hat.«

Normenkette:

VOB/B § 2 Nr. 7 ;
Vorinstanz: LG Lübeck, vom 27.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 140/02