SchlHOLG - Beschluss vom 14.08.2003 (16 W 96/03)
Die nach § 25 Abs. 3 Satz 1 GKG zulässige Beschwerde der Antragsstellerin hat teilweise Erfolg. Das Landgericht geht in dem angefochtenen Beschluss zum einen von unzutreffenden Mängelbeseitigungskosten aus. Zum anderen [...]