SchlHOLG - Urteil vom 13.03.2003
16 U 100/02
Normen:
BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 242 ; BGB §§ 677 ff ; BGB § 812 ; BauGB § 124 ;
Fundstellen:
NVwZ 2004, 1528
OLGReport-Schleswig 2003, 246
Vorinstanzen:
LG Itzehoe, vom 24.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 87/02

Erstattung von Erschließungskosten bei Abschluss eines Erschließungsvertrages

SchlHOLG, Urteil vom 13.03.2003 - Aktenzeichen 16 U 100/02

DRsp Nr. 2003/15143

Erstattung von Erschließungskosten bei Abschluss eines Erschließungsvertrages

»Wer aufgrund eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB die Erschließung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt, kann von einem begünstigten Grundstückseigentümer Erstattung der anteiligen Erschließungskosten ausschließlich aufgrund einer mit diesem getroffenen vertraglichen Vereinbarung verlangen.«

Normenkette:

BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 242 ; BGB §§ 677 ff ; BGB § 812 ; BauGB § 124 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten darum, ob die Klägerin von den Beklagten wegen der von ihr aufgrund eines Vertrages mit der Gemeinde durchgeführten Erschließung eines Baugebietes, die auch dem Grundstück der Beklagten zugute gekommen ist, Erstattung der anteiligen Erschließungskosten verlangen kann.