Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 7. Februar 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 2.000 €
I.
Die Parteien streiten im Scheidungsverbund über den Versorgungsausgleich und dabei insbesondere über die Wirksamkeit eines Ehevertrages.
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