Anrechnung des Zeitablaufs bei Verhängung einer Veränderungssperre während des Verwaltungsstreitverfahrens
BVerwG, Urteil vom 11.11.1970 - Aktenzeichen IV C 79.68
DRsp Nr. 2009/19343
Anrechnung des Zeitablaufs bei Verhängung einer Veränderungssperre während des Verwaltungsstreitverfahrens
1. Der Zeitraum, der - nach angemessener Bearbeitungsfrist - dadurch vergeht, daß Anträge auf Erteilung von Baugenehmigungen oder Bebauungsgenehmigungen verzögerlich behandelt oder rechtswidrig abgelehnt werden, ist auf eine etwa nachträglich verhängte Veränderungssperre anzurechnen.2. § 15 BBauG ist auch auf Gesuche anwendbar, die sich auf die Erteilung einer Bebauungsgenehmigung richten.
Normenkette:
BBauG § 15; BBauG § 17;
Gründe:
I.
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