Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2021 -
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Aufhebung einer datenschutzrechtlichen Anordnung der Beklagten vom 10.1.2017.
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