Anscheinsbeweis für Ursächlichkeit einer Gefahrenquelle für einen Sturz
OLG Celle, Urteil vom 08.08.2001 - Aktenzeichen 9 U 122/00
DRsp Nr. 2005/13582
Anscheinsbeweis für Ursächlichkeit einer Gefahrenquelle für einen Sturz
1. Entspricht die Bauausführung eines Treppenhauses nicht den technischen Vorschriften, so besteht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass dieser Verstoß für einen Sturz ursächlich geworden ist.2. Der Bauherr wird von seiner Verantwortung für die verkehrssichere Errichtung eines Bauwerks durch die Beauftragung eines Architekten mit Planung und Bauleitung insoweit nicht befreit, als er bei einer für ihn erkennbaren Gefahrenlage keine Abhilfe schafft.