OVG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.01.2020
4 K 207/18
Normen:
SGB VIII § 90 Abs. 1; KiFöG LSA § 12b; KiFöG LSA § 13 Abs. 1 S. 1; KiFöG LSA § 13 Abs. 2 S. 2;

Ansetzen von Kosten bei der Kalkulation der Kostenbeiträge als Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen im engeren Sinn (hier: angemessene Sachkosten und Personalkosten); Ansehen der Abschreibungen auf die Gebäudeinvestitionen bei den im Eigentum der Kommune stehenden Gebäuden zur Nutzung von Kindertageseinrichtungen als Sachkosten

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.01.2020 - Aktenzeichen 4 K 207/18

DRsp Nr. 2020/5536

Ansetzen von Kosten bei der Kalkulation der Kostenbeiträge als Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen im engeren Sinn (hier: angemessene Sachkosten und Personalkosten); Ansehen der Abschreibungen auf die Gebäudeinvestitionen bei den im Eigentum der Kommune stehenden Gebäuden zur Nutzung von Kindertageseinrichtungen als Sachkosten